Orientierung
für Ihre Gesundheit.
Häufig gestellte Fragen
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Sie können uns anrufen, eine Nachricht hinterlassen und wir rufen Sie zurück. Sie können hier einen Termin online vereinbaren. Außerdem empfehlen wir Ihnen unsere Praxis-App zu installieren, damit können Sie Termin vereinbaren, Rezepte und Überweisungen bestellen und sicher mit uns kommunizieren.
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Wir möchten lange Wartezeiten für Sie vermeiden. Bitte rufen Sie uns bei akuten Beschwerden immer kurz vorher an oder nutzen Sie unsere Online-Terminvergabe für Notfalltermine. In der Regel können wir Ihnen noch am selben Tag ein Zeitfenster in unserer Akutsprechstunde anbieten. Bei lebensbedrohlichen Notfällen wählen Sie bitte direkt die 112.
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Ja, wir nehmen nach Rücksprache noch neue Patientinnen und Patienten auf, wenn Sie in unserem Einzugsgebiet wohnen und wir mit den aktuellen Mitarbeiterressourcen Ihre Versorgung aktuell gewährleisten können. Bei der Erstaufnahme bitten wir Sie, Ihre Versichertenkarte, den Impfpass, etwaige Vorbefunde und einen aktuellen Medikamentenplan mitzubringen.
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Wiederholungsrezepte für Medikamente, die Sie dauerhaft einnehmen, sowie Routine-Überweisungen können Sie ganz einfach über unsere Online-Rezeption auf der Website; telefonisch oder (nach Freischaltung) über die Praxis-App anfordern. Bitte beachten Sie, dass zur Freischaltung Ihres e-Rezeptes hierfür im laufenden Quartal Ihre Versichertenkarte bereits bei uns eingelesen sein muss. Die Abholung oder die elektronische Übermittlung an Ihre Apotheke (e-Rezept) ist dann bis zum folgenden Werktag möglich.
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Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) muss bei Ihrem ersten persönlichen Besuch im jeweiligen Quartal zwingend an der Anmeldung oder am Patiententerminal eingelesen werden. Erst danach können wir ärztliche Leistungen über die Krankenkasse abrechnen sowie e-Rezepte, Überweisungen oder Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU) für Sie ausstellen.
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Die HzV ist ein kostenloses Programm Ihrer Krankenkasse, bei dem wir als Hausarztpraxis Ihre zentrale Anlaufstelle (Lotse) für alle gesundheitlichen Fragen werden. Wir bündeln Ihre Befunde, stimmen Medikamente ab und überweisen Sie bei Bedarf an Spezialisten. Mit der Einschreibung profitieren Sie von weniger Bürokratie und Gesundheitsuntersuchungen/Check-Up alle 2 Jahre. Zudem unterstützen Sie wirtschaftlich und politisch die wohnortnahe Hausarztmedizin.
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Eine ärztliche Überweisung ist, hingegen der immernoch manchmal vehement vetretenen Meinung, nicht auf das Quartal der Ausstellung beschränkt, sondern prinzipiell quartalsübergreifend gültig. Das bedeutet konkret für Sie:
Termin im Folgequartal: Wenn wir Ihnen eine Überweisung ausstellen und Ihr Termin bei der Fachärztin oder dem Facharzt erst im nächsten Quartal stattfindet, ist Ihre Überweisung weiterhin gültig. Sie benötigen keinen neuen Schein von uns.
Längere Behandlungen: Beginnt Ihre fachärztliche Behandlung im aktuellen Quartal und dauert bis in das nächste Quartal (oder sogar darüber hinaus) an, bleibt die ursprüngliche Überweisung für die gesamte Dauer dieses konkreten Behandlungsauftrags gültig.
Wichtig: Bitte denken Sie daran, bei Ihrem Termin im neuen Quartal Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) in der Facharztpraxis einlesen zu lassen.
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Ja, wir bieten für Bestandspatienten als zusätzliche Serviceleistung eine zertifizierte Online-Videosprechstunde an. Diese eignet sich besonders für die Besprechung von Laborwerten und Befunden, Verlaufskontrollen bei chronischen Erkrankungen oder für kurze medizinische Rückfragen, die keine körperliche Untersuchung erfordern.
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Für gesetzlich Versicherte gilt seit 2004 grundsätzlich: Medikamente, die ohne Rezept in der Apotheke erhältlich sind (sogenannte OTC-Präparate, over the counter), werden von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht mehr erstattet – unabhängig davon, ob ein Arzt sie verordnet oder nicht. Das ist in § 34 SGB V gesetzlich geregelt. Dazu gehören zum Beispiel:
Vitamin D und andere Nahrungsergänzungsmittel (z. B. Magnesium, Zink)
Erkältungsmittel (z. B. Nasentropfen, Hustensäfte, Halsschmerzmittel)
Abführmittel (z. B. gegen Verstopfung)
Antihistaminika (z. B. viele gängige Mittel gegen Allergien)
Schmerzmittel wie Ibuprofen oder Paracetamol in Standarddosierungen
Wenn wir als Praxis ein nicht erstattungsfähiges Medikament auf Kassenrezept ausstellen, ohne dass die dafür vorgesehene medizinische Ausnahmebedingung vorliegt, riskieren wir eine Prüfung durch die Krankenkasse und können im schlimmsten Fall persönlich in Regress genommen werden – das heißt, wir müssen die Kosten aus eigener Tasche erstatten.
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Bei bestimmten, klar definierten Erkrankungen erstattet die Krankenkasse diese Mittel doch – die Verordnung ist dann ausdrücklich erlaubt und medizinisch begründet. Beispiele:
Vitamin D wird erstattet bei Osteoporose unter Therapie oder bestimmten Stoffwechselerkrankungen
Abführmittel werden z. B. erstattet bei schwerer Opioid-bedingter Verstopfung (z. B. in der Palliativmedizin)
Antihistaminika können z. B. erstattet werden bei schwerer, chronischer Urtikaria.
Erkältungspräparate bleiben in nahezu allen Fällen von der Erstattung ausgeschlossen
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Mit dem Gesundheits-Check-up bieten wir Ihnen eine wichtige Vorsorgeuntersuchung zur frühen Erkennung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes und Nierenerkrankungen an. Versicherte im Alter von 18 bis 34 Jahren können diese Untersuchung einmalig wahrnehmen, ab 35 Jahren besteht der Anspruch alle drei Jahre. Zum Check-up gehören ein ausführliches Gespräch zu Ihrer Krankengeschichte, eine körperliche Untersuchung, die Blutdruckmessung und die Kontrolle Ihres Impfstatus. Je nach Alter und persönlichem Risiko ergänzen Laboruntersuchungen wie Blutzucker, Blutfette und Urinstatus die Untersuchung. Ab dem 35. Lebensjahr ist außerdem einmalig ein Test auf Hepatitis B und C vorgesehen.
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Das ist eine Frage, die uns häufig gestellt wird und die wir gerne erklären. In Deutschland ist die medizinische Versorgung klar in zwei Bereiche gegliedert: die ambulante Versorgung (Hausarzt, niedergelassene Fachärzte) und die stationäre Versorgung (Krankenhaus). Beide Bereiche haben klar definierte Aufgaben – und dürfen nur für bestimmte Leistungen mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen.
Eine Einweisung ins Krankenhaus stellen wir nur dann aus, wenn ambulante Maßnahmen nicht ausreichen oder Ihr Zustand eine sofortige stationäre Überwachung oder Behandlung erfordert. Wir verstehen, dass der Wunsch nach einer schnellen, umfassenden Abklärung verständlich ist – unser Ziel ist es, Sie auf dem schnellsten und sinnvollsten Weg zur richtigen Fachkraft zu lotsen.