Gesund bleiben
Check-Up
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Mit der Gesundheitsuntersuchung können gesundheitliche Risiken und Erkrankungen frühzeitig erkannt werden. Je nach Alter und individuellem Risikoprofil umfasst sie eine ärztliche Vorstellung, eine Urinuntersuchung, sowie eine Laboruntersuchung (Blutzucker und Cholesterin).
18 bis 34 Jahre: einmalig als Kassenleistung.
Ab 35 Jahren: alle drei Jahre als Kassenleistung. Im Rahmen der Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) alle zwei Jahre möglich.
Bitte bringen Sie, sofern vorhanden, Ihren Impfpass und aktuelle Befunde mit.
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Für privat Versicherte und Selbstzahler:innen bieten wir einen privaten Gesundheitscheck an. Je nach individuellem Bedarf umfasst dieser:
eine Laboruntersuchung,
eine Ultraschalluntersuchung des Bauchraums,
ein EKG,
eine Urinuntersuchung.
ein ausführliches ärztliches Gespräch
Privatversicherte können die Rechnung in der Regel bei ihrer Krankenversicherung einreichen. Ob und in welcher Höhe die Kosten erstattet werden, hängt vom jeweiligen Versicherungsvertrag ab.
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Für privat Versicherte und Selbstzahler:innen bieten wir auch einen einen erweiterten privaten Gesundheitscheck an. Je nach individuellem Bedarf umfasst dieser:
eine Laboruntersuchung,
eine Ultraschalluntersuchung des Bauchraums,
eine Ultraschalluntersuchung der Halsgefäße,
ein EKG,
eine Urinuntersuchung.
ein ausführliches ärztliches Gespräch
Privatversicherte können die Rechnung in der Regel bei ihrer Krankenversicherung einreichen. Ob und in welcher Höhe die Kosten erstattet werden, hängt vom jeweiligen Versicherungsvertrag ab.
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Für privat Versicherte und Selbstzahler:innen bieten wir auch einen einen großen privaten Gesundheitscheck an. Je nach individuellem Bedarf umfasst dieser:
eine Laboruntersuchung,
eine Ultraschalluntersuchung des Bauchraums,
eine Ultraschalluntersuchung der Halsgefäße,
eine ABI-Messung zur Beurteilung der Durchblutung,
ein EKG,
eine Urinuntersuchung.
ein ausführliches ärztliches Gespräch
Privatversicherte können die Rechnung in der Regel bei ihrer Krankenversicherung einreichen. Ob und in welcher Höhe die Kosten erstattet werden, hängt vom jeweiligen Versicherungsvertrag ab.
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Bei der Sonographie der Bauchorgane werden unter anderem Leber, Gallenblase, Gallengänge, Bauchspeicheldrüse, Milz, Nieren und Harnblase untersucht.
Zusätzlich beurteilen wir mit der farbkodierten Duplexsonographie den Blutfluss in der Aorta, der Pfortader (Vena portae) und der Milzvene (Vena lienalis).
IGeL-Leistungen gehören nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen und werden daher privat nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet.
Der Preis für diese Untersuchung beträgt: 140, 69 €
Privatversicherte können die Rechnung in der Regel bei ihrer Krankenversicherung einreichen. Ob und in welcher Höhe die Kosten erstattet werden, hängt vom jeweiligen Versicherungsvertrag ab.
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Mit der schmerzfreien und strahlenfreien Ultraschalluntersuchung der Halsgefäße lassen sich Ablagerungen und Verengungen der Halsschlagadern erkennen. Die Untersuchung kann insbesondere bei Gefäßrisikofaktoren wie Bluthochdruck, Diabetes, Rauchen, erhöhten Blutfettwerten oder bekannten Gefäßerkrankungen sinnvoll sein.
IGeL-Leistungen gehören nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen und werden daher privat nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet.
Der Preis für diese Untersuchung beträgt: 197,53 €
Privatversicherte können die Rechnung in der Regel bei ihrer Krankenversicherung einreichen. Ob und in welcher Höhe die Kosten erstattet werden, hängt vom jeweiligen Versicherungsvertrag ab.
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Unser Gefäßcheck umfasst:
Ultraschalluntersuchung der Halsgefäße,
Bestimmung der Cholesterinwerte,
ABI-Messung zur Beurteilung der Durchblutung.
Der Gefäß-Check ermöglicht eine frühzeitige Einschätzung Ihres persönlichen Gefäß- und Herz-Kreislauf-Risikos. Er kann insbesondere bei Bluthochdruck, Diabetes, erhöhten Cholesterinwerten, Rauchen, familiärer Vorbelastung sinnvoll sein.
IGeL-Leistungen gehören nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen und werden daher privat nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet.
Der Preis für diese Untersuchung beträgt: 219,22 € zzgl.Laborkosten
Privatversicherte können die Rechnung in der Regel bei ihrer Krankenversicherung einreichen. Ob und in welcher Höhe die Kosten erstattet werden, hängt vom jeweiligen Versicherungsvertrag ab.
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Unser Leber-Check umfasst:
Leberwerte
Ultraschalluntersuchung der Leber,
Elastographie zur Messung der Lebersteifigkeit,
Einschätzung des Anteils der Leberverfettung,
ärztliches Gespräch.
Der Lebercheck ist besonders sinnvoll bei Übergewicht, Diabetes mellitus, erhöhten Blutfettwerten, erhöhten Leberwerten oder Verdacht auf eine Fettleber. Die Untersuchung ermöglicht eine frühzeitige Einschätzung der Lebergesundheit und kann Hinweise auf eine fortgeschrittene Vernarbung der Leber geben.
IGeL-Leistungen gehören nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen und werden daher privat nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet.
Der Preis für diese Untersuchung beträgt: 151,86 € zzgl. Laborkosten
Privatversicherte können die Rechnung in der Regel bei ihrer Krankenversicherung einreichen. Ob und in welcher Höhe die Kosten erstattet werden, hängt vom jeweiligen Versicherungsvertrag ab.
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Die ABI-Messung ist eine einfache, schmerzfreie Untersuchung der Durchblutung in Armen und Beinen. Dabei wird der Blutdruck am Knöchel mit dem Blutdruck am Oberarm verglichen. So können Durchblutungsstörungen der Beinarterien, insbesondere eine periphere arterielle Verschlusskrankheit (pAVK), frühzeitig erkannt werden.
Sinnvoll ist die Untersuchung besonders bei Menschen ab 65 Jahren sowie bei Risikofaktoren wie Rauchen, Diabetes, Bluthochdruck, erhöhten Blutfettwerten, Nierenerkrankungen oder familiärer Belastung. Auch bei Schmerzen in den Beinen beim Gehen, kalten Füßen oder schlecht heilenden Wunden kann eine ABI-Messung hilfreich sein.
IGeL-Leistungen gehören nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen und werden daher privat nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet.
Der Preis für diese Untersuchung beträgt: 44,53 €
Privatversicherte können die Rechnung in der Regel bei ihrer Krankenversicherung einreichen. Ob und in welcher Höhe die Kosten erstattet werden, hängt vom jeweiligen Versicherungsvertrag ab.